Erfolgreicher Dorfputz
Seitens der Gemeinde bedanke ich mich bei allen Vereinen und freiwilligen Helfern, die sich am 10. April am Dorfputz beteiligt haben. Die Aktion konnte im Rahmen von Teams aus je einem Haushalt auch unter COVID-19-Rahmenbedingungen bestens durchgeführt werden. Der in unserem Naturraum gesammelte Abfall füllte 32 Säcke. Ein aufrichtiges Dankeschön gilt euren Bemühungen für ein sauberes Dorf und unsere Umwelt!
Der Bürgermeister
Kostenlose COVID 19-ANTIGEN-Testungen in Rinn
Testmöglichkeit ab 24.03.2021 jeweils Montag, Mittwoch und Freitag von 17.30 – 19.30 Uhr im Gemeindeamt (nördlicher Eingang)
Keine Voranmeldung erforderlich, aber E-Card und Lichtbildausweis mitbringen
Dient zur Vorlage beim Friseur, körpernahem Dienstleister, Altenheim-/Krankenhausbesuch, zum Schifahren, etc
DGKP Josef Lettenbichler-Bliem (+43 650 2 19 04 73)
Kurzparkzonen aktiv!
Achtung: Nach Anbringung der Beschilderung (= Kundmachung) sind die Kurzparkzonen in Rinn nun offiziell in Kraft getreten. Kontrollen zuständiger Überwachungsorgane finden statt. Die Bevölkerung wird daher aufgefordert, in den ggst. Bereichen Parkscheiben (zur Feststellung der Ankunftszeit) sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen und die maximalen Parkzeiten nicht zu überschreiten.
L 32 Aldranser Straße/ Bereich Rinnerstraße - Wiederaufnahme der Bauarbeiten
Mit Montag, 01. März 2021 wurden die Bauarbeiten am Ausbau der L 32 Aldranser Straße im Bereich der Rinnerstraße wiederaufgenommen. Wegen den Baumaßnahmen wird die Rinnerstraße bis zum 14. Mai 2021 für den gesamten Durchzugsverkehr wieder gesperrt. Im Kreuzungsbereich Aldrans-Dorfplatz wird die verkehrsabhängige Ampelanlage wieder aktiviert. Da im Kreuzungsbereich Lans (Gasthof Traube) und auch in Aldrans mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, wird empfohlen, den Baustellenbereich großräumig zu umfahren bzw. auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Die geplanten Verkehrsmaßnahmen
Für die Baumaßnahmen ist die Sperre der L 32 Aldranser Straße vom M-Preis (Pfarrtalweg) bis zum Sägewerk Dollinger für den gesamten Durchzugsverkehr erforderlich. Die Anrainer im Baustellenbereich können entsprechend den Bauphasen Richtung Süden bzw. Norden zu- und abfahren. Für Fußgänger steht im Baufeld ein durchgehender Gehweg zur Verfügung, Radfahrer können die Baustelle bis auf kurze Schiebestrecken gefahrlos passieren.
- 1 März bis 14. Mai / Pfarrtalweg – Sägewerk Dollinger: Der gesamte Durchzugsverkehr wird über Sistrans und Lans umgeleitet.
- Ca. Mitte April bis Mitte Mai 2021 / Kreuzung Bereich Cafe Maria: Für ca. 5 Nächte (20:30 bis 06:00) wird der Bereich neu gestaltet und asphaltiert. Hierfür ist eine Vollsperre in den Nachtstunden notwendig
Hinweise für den öffentlichen Personennahverkehr
- Linie 4132: Innsbruck – Ampass – Aldrans über Rinnerstraße – Sistrans – Lans – Patsch:Streckenverlauf neu: Innsbruck – Ampass – Aldrans – Lans – Sistrans – Lans – Patsch: Hier werden die Fahrzeiten bzw. Abfahrtzeiten so angepasst, dass die Anschlüsse in Patsch (4141), Sistrans (4134) und Ampass (4130) eingehalten werden können und die Gemeinde Sistrans ebenfalls bedient wird.
- Linie 4134: Innsbruck – Ampass – Aldrans – Lans – Sistrans – Rinn – Tulfes – Hall: Hier werden alle Kurse, die laut Plan über die Rinnerstraße fahren, über Lans – Sistrans umgeleitet. Bei beiden Buslinien entfallen die Haltestellen „Aldrans MPreis“ und „Aldrans Sägewerk“. Die Änderungen des Fahrplans sind den Aushängen bei den Haltestellen zu entnehmen.
SILC-Erhebung
Im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird bundesweit eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC = Statistics on Income and Living Conditions) in privaten Haushalten durchgeführt. Ziel dieser von Februar bis Juli 2021 laufenden Erhebung ist es, ein umfassendes, objektives Bild der Lebensbedingungen der Menschen in Österreich darzustellen. Dazu werden private Haushalte in ganz Österreich mittels Zufallsstichprobe ausgewählt. Für die Mitarbeit an der Erhebung besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Da die Beteiligung jedes Einzelnen jedoch von großer Bedeutung für die Qualität der Daten ist, werden folgende Maßnahmen getroffen, um möglichst viele Stichprobenhaushalte zur Teilnahme an der Erhebung zu bewegen:
- Alle Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18 und den entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
- Die Angaben werden nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben.
- Die Teilnahme der Stichprobenhaushalte wird mit einem 15 Euro Einkaufsgutschein entschädigt. Der Einkaufsgutschein ist in vielen Geschäften und Restaurants einlösbar.
- Die Erhebungspersonen sind im Umgang mit Haushalten in Befragungen und inhaltlich auf diese Erhebung geschult.
Mehr Informationen finden Sie hier.