Gemeinde Rinn Gemeinde Rinn
Dorfstr. 6
A-6074 Rinn
Tel: 05223/78110
05223/78110-15

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Letzte Beiträge

  • Gottesdienstordnung 4. Februar 2023 bis 28. Februar 2023
  • Einschreibung Kindergarten/Kinderkrippe 2023/2024
  • Grünschnitt-Abgabe
  • Stellenausschreibung Campingplatz
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Gemeindeergebnis der Landtagswahl 2022

Das Wahlergebnis entnehmen Sie hier.

Erhebung über Erwachsenenbildung

Im Oktober startet österreichweit die Erhebung über Erwachsenenbildung (AES). AES steht für Adult Education Survey. Die Erhebung wird vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) organisiert und in Österreich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt. Für die nationale Durchführung ist Statistik Austria verantwortlich. Dabei werden österreichweit Erwachsene im Alter zwischen 18 und 69 Jahren befragt. Mehr dazu hier.

  • Alle Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 und den entsprechenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Die Angaben werden nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten werden nicht weitergegeben.
  • Es besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.
  • Unsere Erhebungspersonen sind professionell und gut geschult.

 

Besuchsdienst für Haus St. Martin gesucht

Nähere Informationen finden Sie hier.

Hinweise für den Gebrauch der Bioabfallsäcke

  • Lagern Sie die Säcke stets trocken und in dunklen Räumen
  • Gebrauchen Sie einen Sack nicht länger als eine Woche
  • Binden Sie die Säcke bei der Bereitstellung zur Abholung stets zu
  • Geben Sie keinen nassen/ Flüssigkeit verlierenden Abfälle in die Beutel
  • Stellen Sie im Winter die Säcke ohne Eimer/ Behälter sowie erst kurzfristig am Morgen zur Abholung bereit (Gefahr des Festfrierens)

Almschutzverordnung

Seitens des Landeshauptmanns von Tirol wurde per 23.06.2020 eine Almschutzverordnung erlassen. Diese ist auch im Hinblick auf Besucher der Rinner Alm bzw. der bewirtschafteten Gebiete des Rinner Hochwaldes anzuwenden:

§ 1 Allgemeine Verhaltensregeln für Besucher von Almen
(1) Besucher von Almen (Wanderer, Radfahrer und dergl.) haben sich so zu verhalten, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Auf das Weidevieh ist Rücksicht zu nehmen, Nutzungskonflikte sind zu vermeiden.
(2) Insbesondere haben Besucher von Almen
a) einen sicheren Abstand vom Weidevieh zu halten und den Kontakt zu vermeiden,
b) das Weidevieh nicht zu füttern und nicht zu erschrecken und bei Zeichen von Unruhe das Weidegebiet, soweit zweckmäßig, zügig zu verlassen,
c) soweit zweckmäßig, Wege auf den Almen und Weiden nicht zu verlassen, Weidezäune zu beachten, Weidetore zu nutzen und nach dem Passieren wieder zu verschließen,
d) Weidevieh, welches den Weg versperrt, großräumig zu umgehen und herannahendem Weidevieh auszuweichen.

§ 2 Verhaltensregeln für den Besuch von Almen mit Hunden
Während der Zeit des Almbetriebes haben Besucher von Almen, welche einen Hund mit sich führen, diesen unter Kontrolle zu halten und an der kurzen Leine zu führen. Die Begegnung von Hunden mit dem Weidevieh (insbesondere mit Muttertieren) ist zu vermeiden. Ist ein Angriff von Weidevieh absehbar, so ist der Hund sofort abzuleinen.

  1. Information zur Freizeitwohnsitzabgabe
  2. Einheitliche Bestimmungen für Hundehalter
  3. Gastschulbeitrag
  4. Bio-Abfälle richtig sammeln

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