Seit 01.02.2020 gilt nach einer Änderung des Landespolizeigesetzes nunmehr einheitlich für gesamt Tirol eine Leinen-/Maulkorbpflicht im bebauten Gebiet. Hundehalter können wählen, ob sie ihren Hund anleinen ODER ihn mit einem Maulkorb versehen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.
Der über das bebaute Gebiet hinausreichende Bereich der geltenden Leinenzwangverordnung der Gemeinde Rinn bleibt davon unberührt.
Ursprünglich ab 01.04.2020, durch den Corona-Lockdown nun ab 01.10.2020 müssen Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, einen Sachkundenachweis erbringen. Die dafür erforderlichen Kurse sind zu besuchen und ist die Bescheinigung mit der Anmeldung des Tieres vorzulegen. In Innsbruck werden dafür Termine u.a. im WIFI I angeboten.
Das Halten von Haustieren ist nicht nur Liebhaberei, sondern auch mit Verantwortung verbunden. Dabei geht es nicht allein um eine artgerechte Haltung, sondern auch darum, dass Gefahren für Dritte und eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zu vermeiden sind!
Weiters haben Hundehalter und alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit mit Hunden bewegen, dafür zu sorgen, dass das gesamte Gemeindegebiet – insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze und Verkehrsflächen – vor Verunreinigung durch Hundekot bewahrt wird. Hunde-Ausscheidungen müssen unverzüglich entfernt und in Abfallbehältern entsorgt werden! Hundekotstationen sind im Gemeindegebiet ausreichend vorhanden.