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Im Rahmen der Gemeindeselbstverwaltung nach dem Bundes-Verfassungsgesetz ist jede Gemeinde dazu berechtigt, im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches Verordnungen zu beschließen.

Wesentlich dabei sind einerseits die Gebührenverordnungen, mit denen gemeindeeigene Abgaben festgesetzt werden.

Ortspolizeiliche Verordnungen ermöglichen es der Gemeinde, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Missstände hintanzuhalten und die allgemeine Ordnung aufrechtzuerhalten.

Örtliche Verkehrsverordnungen werden im rechtlichen Rahmen der StVO erlassen.